zuletzt aktualisiert am 25. November 2021 gemäß der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Wir freuen uns über Ihren Besuch bei den Heimspielen der FOXES!

Ab sofort gilt für den Zugang zu den Spielen für die Zuschauer die 2G+-Regelung! Außerdem muss der Impf- oder Genesenennachweis mit zugehörigen QR-Code (entweder auf dem Smartphone oder in ausgedruckter Form auf dem Impfzertifikat) mitgebracht werden, damit das Zertifikat digital verifiziert werden kann! Das gelbe Impfheft reicht nicht mehr, um seinen Impfstatus nachzuweisen!

Damit Sie bestens für Ihren Aufenthalt vorbereitet sind, haben wir die aktuellen Voraussetzungen und Informationen für Sie zusammengefasst: Um an einem Heimspiel der FOXES teilnehmen zu können, müssen sie folgendes mitbringen:

  1. 2G-Berechtigungsnachweis
  2. Nachweis über negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (von zertifiziertem Anbieter)
  3. Lichtbildausweis
  4. Medizinische Maske

Ab dieser Saison benötigen Sie für Ihren Besuch aller Heimspiele in der Stadthalle einen gültigen Berechtigungsnachweis gemäß der 2G+-Regel. Das sind:

  • Ein Impfnachweis, der bestätigt, dass die letzte notwendige Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus (in der Regel die Zweitimpfung bei Biontech, Moderna, AstraZeneca) mindestens 14 Tage zurückliegt oder
  • ein Genesenennachweis, der bestätigt, dass eine SARS-CoV-2-Infektion vorlag. Das kann zum Beispiel ein positiver PCR-Test sein. Das positive Testergebnis muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Der Genesenennachweis ist nur bis sechs Monate nach dem letzten positiven PCR-Test gültig. Um als vollständig immunisiert zu gelten, muss dann zusätzlich eine Impfung nachgewiesen werden.

Neu seit 6. Dezember: Zusätzlich zum 2G-Nachweis muss ein Zertifikat über einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder negativen PCR-Test vorgelegt werden. Der Test muss von einem zertifizierten Anbieter, zum Beispiel einer offiziellen Teststelle, durchgeführt werden, ein mitgebrachter Selbsttest reicht nicht! Das gilt auch für alle an den Spielen beteiligten Personen.

Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei "2G+" ausgenommen.

Außerdem sind von der 2G+-Zugangsbeschränkung zusammen mit negativem Testzertifikat folgende Personengruppen befreit:

  • Symptomfreie Schülerinnen und Schüler, die einen Schülerausweis, ein Schülerabonnement (z.B. Busfahrkarte) oder ähnliches vorlegen können. Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet.
  • Symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Testnachweis erbringen, ihnen ist der Zutritt stets gestattet.
  • Nicht-immunisierte Jugendliche, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Bringen sie außerdem einen Lichtbildausweis mit. Alle Gäste über 16 Jahren müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Der Berechtigungsnachweis wird vor Ort mit dem Lichtbildausweis abgeglichen. Neben dem Personalausweis werden auch Reisepass, Krankenversicherung-Karte, Führerschein, o. ä. akzeptiert. Kinder unter 16 Jahren müssen einen offiziellen Altersnachweis vorweisen können (Kinderausweis, Schülerausweis, Personalausweis, etc.). Die Kontrolle und der zwingend erforderliche Abgleich von 3G-Berechtigungsnachweis und Lichtbildnachweis erfolgt vor Ort am Eingang der Stadthalle.

Nach der Kontrolle des Berechtigungsnachweises erfolgt die datenschutzkonforme Kontaktdatennachverfolgung mittels der App LUCA oder Kontaktformular. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, kann an den Heimspielen nicht teilnehmen. Erfüllen Sie eine der oben genannten Voraussetzungen erhalten Sie einen Stempel für den Einlass.

Schlussendlich ist noch darauf zu achten, dass für Zuschauer in der gesamten Halle die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt. Die Maskenpflicht gilt gemäß den offiziellen behördlichen Vorgaben des Bundeslandes Baden-Württemberg für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und während dem gesamten Aufenthalt in der Stadthalle. Sie darf lediglich kurz beim Essen und beim Trinken abgesetzt werden. Als medizinische Masken werden ausschließlich OP-Masken oder FFP2- und FFP3-Masken akzeptiert.

Wir bitten Sie ausdrücklich, die Vollständigkeit der oben genannten Dokumente vor Ihrer Anreise sicherzustellen. Sollten diese nicht vollständig sein, wird der Besuch (trotz gültiger Dauerkarte, o. ä.) nicht möglich sein.